Teilnahmebedingungen
für die Teilnahme an „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“
Die Auszeichnung wurde mit der Preisverleihung 29.06.2017 abgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“. Die Veranstalter sind die Österreichische Gewerkschaftsjugend Wien und die Arbeiterkammer Wien.
1. Zustimmung:
All jene TeilnehmerInnen, welche an „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“ teilnehmen, erklären sich mit den hier angeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigte Lehrlinge:
2.1. Eingereicht werden dürfen alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz in Österreich haben und in einem aufrechten Lehrverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis (ÜBA) in Wien stehen (“Lehrlinge“).
2.2. Minderjährige Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ebenfalls eingereicht werden, sofern sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, in einem aufrechten Lehrverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis (ÜBA) in Wien stehen und die gesetzlichen VertreterInnen sowohl in die Teilnahme als auch in diese Teilnahmebedingungen eingewilligt haben.
3. Teilnahmevoraussetzungen:
3.1. Lehrlinge können eingereicht werden von: Vorgesetzten, AusbildnerInnen, KollegInnen, FreundInnen und Bekannten. Den Einreichenden steht es frei, wie viele Lehrlinge sie für „Typisch Lehrling!? – Die Auszeichnung von ÖGJ und AK Wien“ einreichen.
3.2. Die Teilnahme erfolgt durch das Absenden des Einreichformulars auf www.typischlehrling.at und die darauffolgende Bestätigung durch den Lehrling per Mail.
3.3. Im Zuge der Einreichung werden vom Einreichenden/ von der Einreichenden ein Foto des Lehrlings hochgeladen, sowie 3 Fragen beantwortet. Sowohl das eingereichte Foto als auch die beantworteten Fragen werden nach Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen und Ablauf der Einreichfrist (30.04.2017) auf der Website www.typischlehrling.at mit Namen des/der Einreichenden, Namen des Lehrlings und dem Betriebsnamen unter der Überschrift „Nominierte“ veröffentlicht.
3.4. Die Fotos samt der in Punkt 2.3. angeführten Namen werden bis Ende des Jahres 2017 auf der Website www.typischlehrling.at zugänglich sein.
4. Preis:
4.1. Die Preise können nicht getauscht oder in bar abgelöst werden. Die Preise sind nicht übertragbar.
4.2. Die Veranstalter haben das Recht, die jeweilig angekündigten Preise jederzeit auszutauschen und durch andere gleichwertige Preise zu ersetzen.
4.3. EinreicherInnen erhalten für ihre Teilnahme an „Typisch Lehrling!?“ einmalig einen Kinogutschein im Wert von 20 Euro.
5. Dauer:
Einsendeschluss ist der 30. April 2017.
6.Teilnahmebegrenzung:
6.1. Jeder Lehrling darf nur 1x für die Auszeichnung eingereicht werden. Doppelte bzw. mehrfache Einsendungen werden nicht gezählt.
6.2. Die Veranstalter sind weder verantwortlich für verloren gegangene, unvollständige oder verspätet eingegangene Einsendungen noch für Netzwerk-, Computer-, Hardware- oder Softwarefehler jeglicher Art, die das Senden oder den Erhalt einer Einsendung beeinträchtigen oder verspäten können.
7. Ermittlung der Ausgezeichneten:
7.1. Die Ausgezeichneten werden von einer von den Veranstaltern benannten Jury bestimmt.
7.2. Die Abstimmung der Jury ist nicht öffentlich, die Entscheidungen im Auswahlverfahren sind endgültig und auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.
8. Benachrichtigung der Lehrlinge und Einreichenden:
8.1 Lehrlinge und Einreichende werden über den weiteren Verlauf des Wettbewerbs ausschließlich per Mail informiert.
8.2. Nach Ablauf der Einreichfrist werden alle Lehrlinge und EinreicherInnen, deren Beiträge auf die Website gestellt werden, per Mail darüber informiert.
8.3. Detailinfos zu den Videobeiträgen mit den ausgezeichneten Lehrlingen und zur Abschlussveranstaltung werden nach der Jury-Entscheidung per Mail bekannt gegeben.
9. Datenschutz:
9.1. Die Teilnahme erfordert die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und E-Mail-Adresse von Lehrling und Einreichenden.
9.2. Nennung von Vornamen, Namen und Lehrbetrieb von Lehrling und Einreichenden bei der Darstellung der Einreichung erfolgt auf der Website bis 31.12.2017.
9.3. Die persönlichen Daten werden von den Veranstaltern bzw. deren MitarbeiterInnen zur Durchführung, zur Darstellung auf der Website und zur Kontaktaufnahme für die Preisübergabe verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach 31.12.2017 umgehend gelöscht.
9.4. Während der Abschlussveranstaltung wird zur Dokumentation gefilmt und/oder fotografiert. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin der Veröffentlichung von Fotos und Videoaufzeichnungen im Rahmen der Berichterstattung über die Abschlussveranstaltung zu.
10. Foto und Video
TeilnehmerInnen (Lehrlinge und Einreichende) übertragen hiermit sämtliche Leistungsschutz- und Nutzungsrechte am eingereichten Lichtbild (-werk) bzw. am Kurzfilm an die Arbeiterkammer Wien und die Österreichische Gewerkschaftsjugend Wien und sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt.
Das hochgeladene Foto/Video stammt vom Lehrling oder Einreichenden, welche somit Urheber des betreffenden Lichtbildwerkes bzw. Kurzfilms sind. Die Urheber übertragen der Arbeiterkammer Wien und der Österreichischen Gewerkschaftsjugend Wien exklusiv die sämtlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie übertragbaren Rechte des Urheberrechts, welches die umfassenden und ausschließlichen Werknutzungsrechte inkludiert, einschließlich aller Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, insbesondere das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs-, Sende-, Zurverfügungstellungs-, Vermietungs-, Verleih- und Weiterverkaufsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
11. Weitere Bedingungen:
11.1. Die Veranstalter werden Verstöße der TeilnehmerInnen gegen diese Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren und können diesen mit dem Ausschluss des/der betreffenden Teilnehmers/Teilnehmerin von der Auszeichnung begegnen.
11.2. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Korrekturen, Kürzungen sowie Textänderungen aus redaktionellen Gründen an den Einsendungen vorzunehmen.
11.3. Im Zuge der Einreichung erteilen Lehrlinge und Einreichende die Zustimmung zur generellen Veröffentlichung der Einsendungen bis 31.12.2017 ohne Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten.
11.4. Die Lehrlinge bestätigen zudem hiermit, dass sie im Falle einer Auszeichnung für mögliche Videobeiträge und Fotos zur Verfügung stehen sowie am Event der Auszeichnung teilnehmen werden.
11.5. Die Veranstalter sind berechtigt die Auszeichnung aus wichtigem Grund abzubrechen oder zu beenden. Die TeilnehmerInnen werden hiervon unverzüglich unterrichtet.
Von dieser Möglichkeit wird insbesondere im Falle technischer Komplikationen sowie für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Auszeichnung nicht gewährleistet werden kann, Gebrauch gemacht.
11.6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Durchführung der Auszeichnung sowie die Auslegung
und Durchsetzung dieser Teilnahmebedingungen unterliegt den rechtlichen
Bestimmungen der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
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